Entsorgungshinweise
Die ordnungsgemäße Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten („Altgeräte“), Batterien und Leuchtmitteln ist uns wichtig.
Bitte entsorgen Sie fachgerecht Ihre Altgeräte. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden.
Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:
- Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
- Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
- Bestimmte Lampen und Leuchtmittel unterfallen ebenso dem Elektro- und Elektronikgesetz und sind dementsprechend wir Altgeräte zu behandeln. Ausnahme sind Glühbirnen und Halogenlampen. Entsorgen Sie Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll.
- Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht auf. Lüften Sie das Zimmer für ca. 30 Minuten.
- Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Sie erkennen die entsprechenden Altgeräte am durchgestrichenem Mülltonnen-Symbol
Die „durchgekreuzte Mülltonne“ auf Batterien zeigt, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen. Batterien und Akkus dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. Nur so kann verhindert werden, dass umweltschädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und umgekehrt wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können.
Finden sich unter der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie zusätzlich die Zeichen Cd, Hg oder Pb ist das ein Hinweis darauf, dass die Batterie gefährliche Schadstoffe enthält. (»Cd« steht für Cadmium, »Pb« für Blei und »Hg« für Quecksilber).
Die Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden: https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Am 29.10.2020 ist das Gesetz „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen. Mit dem folgenden Link erhalten Sie nähere Informationen: www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/
Hinweis zur Abfallvermeidung
Indem Sie die Lebensdauer Ihrer Altgeräte verlängern, tragen Sie dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen und zusätzlichen Müll zu vermeiden. Die Lebensdauer Ihrer Altgeräte können Sie verlängern indem Sie defekte Altgeräte reparieren lassen. Wenn sich Ihr Altgerät in gutem Zustand befindet, könnten Sie es spenden, verschenken oder verkaufen.
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll
Als Endverbraucher sind Sie zur ordnungsgemäßen Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden (z. B. Super-, Bau-, Drogeriemarkt). Auch Wertstoff- und Recyclinghöfe nehmen Batterien zurück. Wichtig zu beachten ist, dass Lithiumbatterien aus Sicherheitsgründen vor der Rückgabe gegen Kurzschluss gesichert werden müssen (z. B. durch Abkleben der Pole). Sofern die Batterie in einem Elektrogerät enthalten und leicht entnehmbar ist, muss diese zuerst entfernt und getrennt vom Elektrogerät entsorgt werden.